Anmeldung Klasse 5

Liebe Eltern und liebe Schülerinnen und Schüler,

wir freuen uns,
Ihnen und euch mitteilen zu können, dass unsere Webseite ab sofort ein Informationspaket sowie ein Anmeldeformular für die Aufnahme in die 5. Klasse enthält, siehe unten.

Gemeinschaftsschule Campus Cordis
Stauffenbergallee 8
01099 Dresden
Tel.: 0351/6557640
Fax: 0351/65576419
Mail: sekretariat@gmscc.lernsax.de

Information zum Aufnahmeverfahren in die Klassenstufe 5 für das Schuljahr 2024/25

Sehr geehrte Eltern,
ich freue mich über das gezeigte Interesse, Ihr Kind im neuen Schuljahr an unserer Gemeinschaftsschule Campus Cordis beschulen lassen zu wollen. Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum vom 27.02.2024 – 28.02.2024 jeweils von 08:15 – 12:30 Uhr und von 14:00 – 18.00 Uhr und am 29.02.2024 von 08:15 – 12:30 Uhr – 1.Etage – Bereich: Rektorat.

Beachten Sie bitte, dass eine Anmeldung Ihres Kindes prinzipiell nur an einer Schule mit der Original-Bildungsempfehlung möglich ist. Bringen Sie deshalb bitte das Original der Bildungsempfehlung sowie Originale und Kopien des letzten Jahreszeugnisses (Klasse 3), der letzten Halbjahresinformation (Klasse 4), das Original und eine Kopie der Geburtsurkunde, den ausgefüllten Aufnahmeantrag unterschrieben von beiden Sorgeberechtigten, ggf. den Nachweis über das alleinige Sorgerecht eines Elternteils, gegebenenfalls den sonderpädagogischen Feststellungsbescheid mit Gültigkeit für das kommende Schuljahr mit. Geben Sie bitte unbedingt einen Zweitwunsch und einen Drittwunsch an. Bei der Anmeldung haben Sie die Gelegenheit, offene Fragen anzusprechen.

Eltern, deren Kindern die Bildungsempfehlung für die Oberschule erteilt wurde, und die wünschen, dass ihre Kinder im Falle einer Umlenkung weg von der Gemeinschaftsschule die Ausbildung am Gymnasium fortsetzen, können ihr Kind ebenfalls bis zum 29.02.2024 bei uns anmelden. Die Eltern beantragen damit auch die Teilnahme an einer Beratung in einem Gymnasium / einer Gemeinschaftsschule. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der Bildungsempfehlung der Grundschule, des letzten Jahreszeugnisses, der letzten Halbjahresinformation und der Leistungserhebung*, die zentral für alle Schülerinnen und Schüler ohne Bildungsempfehlung am 05.03.2024, 9.30 – 10.40 Uhr an der Gemeinschaftsschule Campus Cordis durchgeführt wird.

*Es ist eine zentral vom SMK vorgegebene schriftliche Arbeit anzufertigen, die die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Arbeitszeit beträgt 60 Minuten, plus 10 Minuten Einlesezeit. Die Beratungsgespräche finden vom 06.03.2024 bis zum 14.03.2024 in der Gemeinschaftsschule Campus Cordis statt. Anschließend liegt die Verantwortung der Entscheidung bei Ihnen, sehr geehrte Eltern. Innerhalb von drei Wochen bis spätestens zum 04.04.2024 können Sie überlegen und müssen uns gegebenenfalls einen Änderungswunsch bezüglich Zweit- oder Drittwunsch (konkrete Oberschule oder konkretes Gymnasium) rückmelden. Die Nichtteilnahme an einem vereinbarten, nicht rechtzeitig abgesagten Bildungsgespräch zählt als Rücknahme des Antrags zur Aufnahme an einem Gymnasium. Und hat zur Folge, dass Ihr Kind bei uns im Anmeldebogen bei Zweit- und Drittwunsch Gymnasium im Falle einer Umlenkung an eine Oberschule umgelenkt wird.

Der Aufnahmebescheid ergeht schriftlich an die Eltern am 13.05.2024.

Für das Schuljahr 2024/25 nehmen wir voraussichtlich 4 Klassen 5 auf.

Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes, mit dem Landesamt für Schule und Bildung - Standort Dresden, abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen.

Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid). Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich wie folgt:

1. Kinder, die zum Anmeldetermin Schüler bzw. Schülerin der Klassenstufe 4 der 148. Grundschule Dresden sind.
2. Leibliche Geschwisterkinder von Kindern, die im betreffenden Schuljahr 2024/2025 auch Schülerin bzw. Schüler an unserer Schule sind.
3. Blinde Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 mit Inklusionswunsch, da unsere Schule in Dresden der Inklusionsstützpunkt im Sekundarbereich ist.
4. Zahlenmäßiges Gleichgewicht von Mädchen und Jungs bei der Klassenbildung
5. Losentscheid.

Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Auswahlverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.

Bei einer gewünschten inklusiven Beschulung bedarf es der Vorlage eines aktuellen sonderpädagogischen Feststellungsbescheides. Da inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler wegen des höheren Betreuungsaufwandes zu einer Verminderung der Aufnahmekapazität in den einzelnen Klassen führen, kann die Durchführung einer inklusiven Beschulung nur dann garantiert werden, wenn die Beschulungsvoraussetzungen an unserer Schule auch vorliegen.

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung.

Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.

Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schüler und Schülerinnen noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, besteht das Ziel des Landesamtes für Schule und Bildung darin, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, so dass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.

Nach der Herausgabe der Aufnahmebescheide freiwerdende Schulplätze werden über eine Nachrückerliste vergeben, die von uns im Zusammenhang mit dem Losverfahren erstellt wird. Voraussetzung für die Teilnahme am Nachrückverfahren ist ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag bis zum 17.05.2024.

Abgelehnte Schülerinnen und Schüler, denen weder der Zweit- noch der Drittwunsch erfüllt werden konnte, erhalten die Möglichkeit sich im Zeitraum vom 13.05.2024 – 17.05.2024 an einem Gymnasium / einer Oberschule anzumelden, an dem / der noch freie Schulplätze vorhanden sind. Eine Anmeldung ist allerdings nur an einer Schule möglich. Bei mehreren Anmeldungen erfolgt keine Berücksichtigung der Schülerin bzw. des Schülers im Aufnahmeverfahren. Eine Aufnahme an diesem Gymnasium / dieser Oberschule schließt eine Teilnahme am Nachrückverfahren an der Gemeinschaftsschule Campus Cordis aus.

Herzliche Grüße
gez. Miriam Bankert
Schulleiterin


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